Fahrten zu Arzt- und Behandlungsterminen
Für medizinisch notwendige Termine, bei denen eine Krankenfahrt ärztlich verordnet werden kann.
Du hast einen Arzttermin, eine ambulante Behandlung oder eine regelmäßige Therapie und benötigst eine zuverlässige Krankenfahrt? Wir begleiten dich planbar, komfortabel und mit dem nötigen Verständnis für deine persönliche Situation.
Je nach Verordnung und den Voraussetzungen der Krankenkasse können beispielsweise folgende planbare Fahrten in Frage kommen:
Für medizinisch notwendige Termine, bei denen eine Krankenfahrt ärztlich verordnet werden kann.
Regelmäßige Fahrten zur Dialyse und zurück – planbar und auf deine Behandlungstermine abgestimmt.
Auch regelmäßige Fahrten zur Strahlentherapie können unter den entsprechenden Voraussetzungen verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden.
Auch Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung können – je nach Fall – als Krankenbeförderung verordnet werden.
Unterwegs in ganz Ostfriesland – unter anderem in Aurich, Emden, Norden, Wiesmoor, Großefehn, Leer und Wittmund.
Die konkrete Kostenübernahme richtet sich immer nach den gesetzlichen Voraussetzungen, der ärztlichen Verordnung und den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse.

Wenn du gesundheitlich angeschlagen bist oder regelmäßig zu einer Behandlung musst, sind Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und ein respektvoller Umgang besonders wichtig.
Bei planbaren Behandlungen stimmen wir die Fahrten möglichst frühzeitig mit deinen Terminen ab.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt deine Ärztin, dein Arzt oder – in bestimmten Fällen – das Krankenhaus eine Verordnung der Krankenbeförderung aus.
Ob eine vorherige Genehmigung deiner Krankenkasse erforderlich ist, hängt von der Art der Fahrt und deiner persönlichen Situation ab. Bei bestimmten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen gelten besondere Ausnahmen.
Du teilst uns Termin, Abholadresse, Ziel und die für die Fahrt relevanten Informationen mit.
Wir planen die Abholung passend zu deinem Behandlungstermin und vereinbaren die Rückfahrt, sofern benötigt.
Wir kümmern uns um die planbare und zuverlässige Durchführung deiner Krankenfahrt.
Die genauen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind gesetzlich geregelt. Unterschieden wird insbesondere zwischen Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen, Krankentransporten mit medizinisch-fachlicher Betreuung und Rettungsfahrten. Wir bieten planbare Krankenfahrten mit dem Mietwagen an.

Die gesetzlichen Krankenkassen können Fahrkosten übernehmen, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Für ambulante Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen.
Beispiele für planbare Ausnahmefälle sind unter bestimmten Voraussetzungen Fahrten zur Dialyse sowie zur Strahlen- oder Chemotherapie. Auch bei bestimmten dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Versicherten gelten besondere Regelungen.
Ob eine Fahrt genehmigt werden muss und ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Die Voraussetzungen und das erforderliche Beförderungsmittel werden durch die Krankentransport-Richtlinie geregelt.
Bei gesetzlich Versicherten kann grundsätzlich eine Zuzahlung anfallen, sofern keine Befreiung oder andere gesetzliche Ausnahme greift:

Gerade bei Krankenfahrten kommt es nicht nur auf die Strecke an. Wir möchten dir die Fahrt so angenehm und unkompliziert wie möglich machen.
Keine Rettungsfahrt: Für medizinische Notfälle ist der Rettungsdienst zuständig. Wähle im Notfall die 112. Unsere Krankenfahrten sind für planbare Beförderungen vorgesehen.
Dann melde dich bei uns. Wir besprechen deine Fahrt, den Termin und die benötigten Angaben und schauen, wie wir dich zuverlässig unterstützen können.